Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Familienbildungsstätte Bocholt/ Mehrgenerationenhaus Bocholt – Einrichtung des Katholischen Bildungsforums im Kreisdekanat Borken
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Teilnahme an allen von der Familienbildungsstätte/Mehrgenerationenhaus Bocholt, Ostwall 39, 46397 Bocholt angebotenen Veranstaltungen.
(2) Mit der Anmeldung zu einer dieser Veranstaltungen werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
§ 2 An- und Abmeldung
(1) Die Ankündigungen von Veranstaltungen, z. B. im Programmheft, sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Zu allen Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich, die persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen kann. Die Anmeldung muss grundsätzlich alle zur Vertragsabwicklung notwendigen Angaben enthalten (insbesondere: Kurs-Nr., Kurstitel/ -bezeichnung, Datum (gegebenenfalls Beginn), Gebühr, Vorname/Name und Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Ort), Telefonnummer, ggf. E-Mail, ggf. Name/Geburtsdatum des Kindes). Mit Annahme der Anmeldung durch die Familienbildungsstätte/ Mehrgenerationenhaus Bocholt wird der Vertrag wirksam. Bei einer persönlichen oder telefonischen Anmeldung wird die Annahmeerklärung sofort abgegeben. Erfolgt die Anmeldung schriftlich oder per E-Mail gilt der Vertrag nach Ablauf von zwei Werktagen (gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem der/die Anmeldende sein/ihr Angebot abgeschickt hat) als wirksam geschlossen, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung bedarf.
(3) Eine Abmeldung kann bis mindestens fünf Werktage vor Kursbeginn bei der Familienbildungsstätte/Mehrgenerationenhaus Bocholt erfolgen. Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht wirksam. Die Abmeldung kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bei der Familienbildungsstätte/Mehrgenerationenhaus Bocholt, Ostwall 39, 46397 Bocholt, Telefon 02871-239480, fabi-bocholt@bistum-muenster.de erklärt werden. Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht bis mindestens fünf Werktage (Erklärung eingehend) vor Kursbeginn, wird die Kursgebühr (ggf. zzgl. anfallender Umlagekosten) voll berechnet. Dies gilt auch im Fall einer Erkrankung. Dem/der Anmeldenden ist der Nachweis gestattet, dass der Familienbildungsstätte/ Mehrgenerationenhaus Bocholt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird die volle Kursgebühr berechnet.
(4) An allen Kursen der Familienbildungsstätte/Mehrgenerationenhaus Bocholt gelten Mindestteilnehmerzahlen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, fällt der Kurs aus und etwaig gezahlte Kursgebühren werden erstattet. In diesem Fall erhält der/die Anmeldende eine Nachricht. Der/die Anmeldende erhält ebenfalls eine Nachricht, wenn alle Plätze vergeben sind und er/sie auf die Warteliste gesetzt wird.
§ 3 Kursgebühren, SEPA Basis-Lastschrift
(1) Mit Wirksamkeit des Vertrages (§ 2) werden die Kursgebühren fällig.
(2) In jedem Fall ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet, die Kursgebühr vollständig vor Beginn eines Kurses zu bezahlen.
(3) Die Kursgebühren der Familienbildungsstätte/Mehrgenerationenhaus Bocholt werden obligatorisch per SEPA Basis-Lastschriftverfahren erhoben. Mit der Anmeldung ist einmalig ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat auf dem dafür vorgesehenen Formblatt zu erteilen.
Fällige Kursgebühren werden immer am 15. eines Monats für alle Kurse eingezogen, die im Vormonat begonnen haben (Beispiel: Am 15. September werden alle Kurse abgerechnet, die zwischen dem 1. und 31. August begonnen haben). Etwaige Bearbeitungsgebühren des Geldinstituts, die durch Nichteinlösung aufgrund nicht ausreichender Kontodeckung entstehen, werden weiter berechnet. Bankverbindung Volksbank Bocholt IBAN DE57 4286 0003 0047 8784 00 BIC GENODEM1BOH Gläubiger-Identifikationsnummer DE83BOH00000225164
(4) Sollte abweichend die Zahlung per Rechnung vereinbart werden, wird eine Verwaltungspauschale von 1,50 € berechnet.
(5) Kurse ohne Gebührenangabe sind nicht kostenpflichtig. Kurse mit einer Gebühr von mehr als 10,00 € beinhalten eine Umlage zur Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtung.
(6) Auf Antrag, der in jedem Fall schriftlich und vor Beginn des Kurses bei der Familienbildungsstätte/ Mehrgenerationenhaus Bocholt gestellt werden muss, wird ein Gebührenerlass in Höhe von 50 % der Kursgebühr (gilt nicht für Material und Lebensmittel!) gewährt, wenn die nachfolgend bestimmten Einkommensgrenzen (Netto-Haushaltseinkommen ohne Kindergeld) nicht überstiegen werden.
1.320,00 € für Ein-Personen-Haushalt
1.650,00 € für Zwei-Personen-Haushalt
1.980,00 € für Drei-Personen-Haushalt
2.376,00 € für Vier-Personen-Haushalt
2.838,00 € für Fünf-Personen-Haushalt
3.272 € für Sechs-Personen-Haushalt
3.696,00 € für Sieben-Personen-Haushalt
Der Gebührenerlass erfolgt vorbehaltlich der Finanzierung über die Sonderförderung des Landes NRW für bestimmte Zielgruppen (Ein-Eltern-Familien, Familien mit drei oder mehr unterhaltspflichtigen Kindern, von Arbeitslosigkeit Betroffene (ALG I und II), Leistungsempfänge nach Hartz IV und Grundsicherung, Menschen mit Behinderung, Suchtkranke, Personen mit Migrationshintergrund). Für alle anderen Antragsteller übernimmt der FABI-Förderverein die Kosten; auch insoweit gilt der Gebührenerlass vorbehaltlich der Mittelbereitstellung. Anträge, die nach Beginn des Kurses gestellt werden, können aus buchungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
§ 4 Datenschutz
(1) Die Familienbildungsstätte/Mehrgenerationenhaus Bocholt unterliegt den Vorschriften des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in der Fassung des einstimmigen Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 20.11.2017 veröffentlicht im kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Münster Nr. 3/2018, S. 56 ff. maßgeblich ist dort die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung; auch spätere Änderungen werden im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht werden.
(2) Soweit besondere kirchliche oder besondere staatliche Rechtsvorschriften auf personenbezogene Daten einschließlich deren Veröffentlichung anzuwenden sind, gehen sie den Vorschriften des KDG vor, sofern sie das Datenschutzniveau des KDG nicht unterschreiten.
§ 5 Haftung für Schäden
(1) Die Haftung der Familienbildungsstätte /Mehrgenerationenhaus Bocholt für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweck gefährdet ist; insoweit wird für jeden Grad des Verschuldens gehaftet.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen etwaig eingesetzter Erfüllungsgehilfen.
§ 6 Sonstiges
(1) In den Kursräumen und während der Kurse gilt grundsätzlich ein striktes Alkohol- und Rauchverbot.
(2) Das Fotografieren, Filmen (auch per Handykamera /Smartphonekamera) und Aufnahmen auf Tonträger sind in den Kursräumen und während der Kurse grundsätzlich nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung aller Beteiligten gestattet.
(3) Etwaig überlassenes Material darf ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Familienbildungsstätte/ Mehrgenerationenhaus Bocholt nicht vervielfältigt oder insbesondere gewerblich genutzt werden.
§ 7 Salvatorische Klausel
(1) Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt der zwischen der Familienbildungsstätte/Mehrgenerationenhaus Bocholt und dem Anmeldenden geschlossene Vertrag im Übrigen wirksam.#
(2) Soweit Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz der Familienbildungsstätte/Mehrgenerationenhaus Bocholt
(2) Für den Vertrag, die AGB sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Familienbildungsstätte/ Mehrgenerationenhaus Bocholt und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz der Familienbildungsstätte/MehrgenerationenhausBocholt.
Stand: 10.06.2024